Wirecard: Müssen Anleger Dividenden zurückzahlen?

Die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 des insolventen Konzerns sind nichtig, urteilt das Landgericht München I. Somit könnte der Insolvenzverwalter Gelder zurückverlangen – dies würde vor allem Großanleger betreffen. 

Antje Schiffler 06.05.2022
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Wirecard Wirecard-Aktionäre sind Leid gewohnt seit dem Absturz des Skandalkonzerns. Nun könnte ihnen erneut Ärger drohen. Denn mit dem Urteil sind auch die Dividendenbeschlüsse für die beiden Jahre nichtig. Tatsächlich erwirtschafte das Unternehmen 2017 und 2018 keine Gewinne - ausgewiesen waren über 600 Mio. EUR - sondern erhebliche Verluste, kam nun die Bestätigung aus München.

Der Kläger, Insolvenzverwalter Michael Jaffé, hat vor allem den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun im Blick. Aber auch andere Großanleger könnten betroffen sein. 

Die Wirecard AG (WDI) hat für das Jahr 2017 0,18 EUR je Stückaktie ausgezahlt und für das Jahr 2018 0,20 EUR. "Diese Dividenden wurden vor allem an Großaktionäre wie z.B. die MB Beteiligungs GmbH, die Beteiligungsgesellschaft von Herrn Dr. Markus Braun, ausgeschüttet”, sagt Jaffé.

Gleichzeitig bemüht er sich, Privatanleger zu beruhigen. Sie seien von etwaigen Dividenden-Rückforderungen nicht maßgeblich berührt, teilt er mit. 

Die insgesamt 0,38 EUR pro Aktie würden sich bei einem Investment von 10.000 EUR (angenommener Aktienkurs von 150 EUR) auf gerade einmal 25 EUR summieren. Viele Privatanleger hielten aber auch weitaus kleinere Anteile in ihren Depots. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

STICHWÖRTER
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Über den Autor

Antje Schiffler  ist Redakteurin bei Morningstar in Frankfurt.