Aufstockungen bei der Riester-Rente

Im kommenden Jahr steigen die Zulagen für die Riester-Rente. Eine höhere Förderung erhalten zudem Familien mit Kindern, die ab 2008 geboren werden.

Natalia Wolfstetter 30.10.2007
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Die Riester-Rente ergänzt als freiwillige private Altersvorsorge die gesetzliche Rente. Sie fördert die private Altersvorsorge über Zulagen und steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Die Grundzulage beträgt derzeit jährlich 114 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage von zusätzlich 138 Euro pro Kind und Jahr. Die eingezahlten Beträge (bis zu 1575 Euro) lassen sich jährlich von der Steuer absetzen.

Mit Beginn der dritten Riester-Stufe am 1. Januar 2008 steigt die Grundzulage auf 154 und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Und für jedes ab 2008 neu geborene Kind sollen 300 Euro pro Jahr als Zulage auf das Altersvorsorgekonto fließen. Der mögliche Sonderausgabenabzug beträgt ab kommendem Jahr bis zu 2100 Euro.

Für junge Förderberechtigte, die einen Riester-Vertrag vor dem 21. Lebensjahr unterschreiben, ist eine Sonderzahlung von einmalig 100 Euro geplant.

Zur Erinnerung

Die Riester-Rente wurde vor 6 Jahren eingeführt. Sie erfolgt über Fonds- oder Banksparpläne und Rentenversicherungen. Die Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Förderberechtigt sind auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte. Keine Förderung erhalten Selbständige oder freiwillig Versicherte, es sei denn, der Ehepartner erhält die Zulagen.

Es gilt der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung: Erst in der Auszahlungsphase müssen Einkünfte aus der privaten Altervorsorge versteuert werden – abhängig vom persönlichen Steuersatz bei Rentenbeginn, der oft niedriger sein dürfte als in der Erwerbsphase.

Die volle Förderung erhält nur, wer bestimmte Eigenleistungen erbringt. Diese liegen von 2006-2007 bei 3% (max. 1575 Euro) des Vorjahreseinkommens und ab 2008 bei 4% (max. 2100 Euro), jeweils abzüglich der staatlichen Zulagen.

Gefördert werden Altersvorsorgeprodukte, die bestimmte Förderkriterien erfüllen und eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten haben. Kriterien: Die Produkte müssen ab dem 60. Lebensjahr oder bei Beginn der Rente lebenslange monatliche Auszahlungen bieten. Der Erhalt der eingezahlten Beträge und staatlichen Zulagen zum Rentenbeginn muss von den Anbietern garantiert werden. Im Angebot sind Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fonds- und Banksparpläne. Beim Anbieter des Riester-Produkts wird ein Antrag eingereicht, den dieser an die Zentrale Zulagenstelle weiterleitet. Diese errechnet die Zulage und leistet die Zahlung in den Vorsorgevertrag.

Wohn-Riester

Laut Pressemeldungen stehen die Koalitionsparteien kurz vor einer Einigung, selbst genutztes Wohneigentum künftig im Rahmen der Riester-Rente zu fördern. Dies soll die 2006 gestrichene Eigenheimzulage ersetzen.

Mit dem „Wohn-Riester“ könnten die Käufer von Wohneigentum zwischen staatlichen Zuschüssen für die laufenden Tilgungsraten bei der Bank oder einer Steuergutschrift wählen. Eine Einkommensbeschränkung ist bisher nicht vorgesehen.

Zur Debatte stehen noch zwei Punkte: Um Steuerausfälle zu begrenzen, will die SPD die Wohnungsbauprämie für Bausparer streichen. Zudem ist die steuerliche Behandlung noch nicht geklärt. Die Frage lautet, ob bei der Nutzung der Riester-Rente für Immobilien wie bei der bisherigen Förderung die nachgelagerte Besteuerung Anwendung findet. Zwei Modelle sind derzeit in der engeren Diskussion: Das erste Modell beinhaltet, die Steuerförderung in der Finanzierungsphase zu reduzieren, das Eigenheim danach aber aus der Steuerpflicht herauszunehmen. Das zweite Modell sieht eine Versteuerung im Alter vor.
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Über den Autor

Natalia Wolfstetter  ist Director Fund Analysis bei Morningstar

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